ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGENDER DER TEAMKAIROS GMBH – Stand 2024
§ 1 VERTRAGSPARTNER
Vertragspartner sind die teamkairos GmbH, Kastanienstr.19, 61476 Kronberg – im Folgenden Auftragnehmer genannt – und die jeweilige juristische oder natürliche Person, die die teamkairos GmbH mit einer Dienstleistung gemäß § 2 beauftragt – im Folgenden Auftraggeber genannt
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND
Die teamkairos GmbH bietet Dienstleistungen als Training, Moderation, Coaching, Beratung und Fortbildung an. Die Empfänger dieser Leistungen, also die Teilnehmenden an einem Training, einer Moderation, eines Coachings, einer Beratung oder einer Fortbildung, werden im Folgenden Teilnehmende genannt. Die Leistungen wer-den in Form von Vorbereitung, Konzeptionierung, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen erbracht.
Vertragsgegenstand ist die Beauftragung und Erledigung von Dienstleistungen dieser Art.
§ 3 VERTRAGSSCHLUSS
Ein Vertrag kommt erst durch die Beauftragung seitens des Auftraggebers und der Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande
§ 4 VERTRAGSDAUER
Die Dauer des einzelnen Dienstleistungsvertrages ist in dem jeweiligen Vertrag geregelt. Falls keine Regelung getroffen ist, endet er, sobald die vollständige Bezahlung erfolgte und die Dienstleistung erbracht wurde.
§ 5 REFERENZNENNUNG
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen.
§ 6 URHEBERRECHTE
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, behält sich der Auftragnehmer vor. Sämtliche Seminarunterlagen und Arbeitsmaterialien, die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, dürfen weder ganz noch auszugsweise ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
§ 7 PREISE
(1) Die Preise für die Dienstleistungen sind in der jeweils gültigen Preisliste geregelt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer – es sei denn, die Veranstaltung ist gemäß § 4 UStG umsatzsteuerbefreit. Der nötige Nachweis ist durch den Auftraggeber auszuhändigen.
(2) Erfolgt die Leistungserbringung nicht in den Räumen der teamkairos GmbH, so stellt der Auftraggeber die angemessenen Räume sowie nötige Verpflegung und Materialien auf eigene Rechnung bereit.
§ 8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung genannte Konto zu tätigen.
§ 9 LEISTUNGSERBRINGUNG UND PLANUNGSABWEICHUNGEN
(1) Leistungserbringung
Die Leistung gilt als durch den Auftragnehmer erbracht, wenn der Auftragnehmer zur Erbringung an dem vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit erscheint und bereit ist, die Veranstaltung durchzuführen.
Erscheinen nicht alle Teilnehmenden zu der Veranstaltung oder verlassen einzelne Teilnehmenden vorzeitig die Veranstaltung, entscheidet der Auftragnehmer gemeinsam mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragte über den Beginn bzw. die Fortführung der Veranstaltung gemäß Ziff. (4)dieses Paragraphen.
(2) Absage bzw. Verschiebung von Gruppen-Veranstaltungen (Training/Workshop)
Bei einer Absage bzw. Verschiebung einer vereinbarten Veranstaltung durch den Auftraggeber
– mehr als 42 Kalendertage vor dem Termin erfolgt keine Honorarberechnung;
– zwischen 42 und 21 Kalendertage vor dem Termin werden 50% des vereinbarten Honorars fällig;
– weniger als 21 Kalendertage vor dem Termin werden 75% des vereinbarten Honorars fällig.
Gegebenenfalls anfallende Stornogebühren von Verkehrsmitteln, Räumen und sonstigen Nebenkosten werden auf Nachweis zusätzlich in Rechnung gestellt.
(3) Absage bzw. Verschiebung von Einzel-Veranstaltungen (Coaching/Reflexion)
Bei einer Absage bzw. Verschiebung einer vereinbarten Veranstaltung durch den Auftraggeber
– mehr als 28 Kalendertage vor dem Termin erfolgt keine Honorarberechnung;
– zwischen 28 und 7 Kalendertage vor dem Termin werden 50% des vereinbarten Honorars fällig;
– weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin werden 75% des vereinbarten Honorars fällig.
Gegebenenfalls anfallende Stornogebühren von Verkehrsmitteln, Räumen und sonstigen Nebenkosten werden auf Nachweis zusätzlich in Rechnung gestellt.
(4) Unterbrechung einer Veranstaltung
Die Veranstaltung kann jederzeit durch den Auftraggeber oder seinen Beauftragten durch einfache Erklärung abgebrochen oder unterbrochen werden. Die Veranstaltung wird dann vollständig abgerechnet bzw. die benötigte Mehrzeit nach Stundensatz gemäß Preisliste zusätzlich berechnet.
Erfolgt der Abbruch oder die Unterbrechung durch den Auftragnehmer, teilt er dem Auftraggeber seine Beweggründe dafür mit. Liegen die Gründe hierfür bei den Teilnehmenden oder den Tahmenbedingungen, gilt Satz 2 dieser Ziffer. Liegen die Gründe hierfür beim Auftragnehmer, erfolgt die Berechnung der Veranstaltung im Verhältnis der bis dahin aufgewendeten Zeit.
(5) Veranstaltungsinhalte
Die Inhalte der Veranstaltung werden in der Beauftragungsphase vereinbart und gemäß den Angaben des Auftraggebers konzipiert. Die ausführenden Coaches, Trainer:innen, Moderator:innen oder Berater:innen sind berechtigt, Änderungen aus fachlichen und situativen Gründen wie Status der Gruppe, auftretende Konflikte o.ä. vorzunehmen, insofern sie den Kern der Veranstaltung nicht grundlegend verändern.
(6) Ausfall eines Trainers/Coach/Beraters/Moderators
Der Auftragnehmer ist bemüht, die Veranstaltung durch vereinbarte Coaches, Trainer:in, Moderator:in oder Berater:in durchführen zu lassen. Im Falle seiner kurzfristigen Verhinderung wird der Auftragnehmer einen gleichwertigen Ersatz vorschlagen oder mit dem Auftraggeber einen Alternativtermin vereinbaren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt ein Verschulden i. S. v. § 12 zur Last.
§ 10 GARANTIEN
Der Auftragnehmer garantiert eine Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung, die dem aktuellen Stand von Moderation, Training,
Coaching und Didaktik entspricht. Eine Erfolgsgarantie für die Erarbeitung eines Fortschrittes, Erreichung eines Zieles, Klärung eines Anliegens oder Aneignung einer bestimmten Kompetenz wird nicht gegeben.
§ 11 VERTRAGSGESTALTUNG
Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Dienstleistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge mit dem Auftraggeber. Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur bindend, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB; dies gilt ausdrücklich auch für diesen Paragraphen
§ 12 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Veranstaltungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt und Sachkunde vorbereitet und durchgeführt. Der Auftragnehmer schließt jede Haftung für Schäden aus seinem Tun oder „Nichttun“ aus.
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass er auch keine Haftung für Handlungen sowie Ratschläge und deren Folgen der vom Auftragnehmer eingesetzten Trainer, Moderatoren, Coaches oder Berater übernimmt. Für die Umsetzung der Ratschläge und deren Folgen ist jeder Teilnehmende und jeder Auftraggeber selbst verantwortlich.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für die vom Auftragnehmer eingesetzten Trainer:innen, Moderator:innen, Coaches, Berater:innen und sonstigen Dienstleister:innen, die im Namen des Auftragnehmers Leistungen erbringen.
§ 13 ABTRETUNGS- UND VERPFÄNDUNGSVERBOT
ie Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
§ 14 SPRACHE, GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand ist Königstein. Anzuwenden ist deutsches Recht.
§ 15 DATENSCHUTZ
Der Auftragnehmer verarbeitet die zur Abwicklung, Rechnungsstellung und zur Buchführung des Auftrages sowie zur Kontaktpflege erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers und der Teilnehmenden gemäß seiner Datenschutzerklärung. Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten seiner Mitarbeitenden oder von Dritten an den Auftragnehmer übermittelt, steht er dafür ein, dass eine etwa erforderliche Zustimmung der Betroffenen rechtswirksam erteilt ist.
§ 16 VERHALTENSKODEX
Der Auftragnehmer ist bestrebt, auf partnerschaftlicher Basis mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten und auftretende Konflikte fair und im Sinne einer langfristigen Zusammenarbeit zu regeln.
§ 17 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Klausel dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt; gleiches gilt für eine etwaige Regelungslücke. Die übrigen Vereinbarungen bleiben gültig.